Teilnahmebedingungen
Jubiläumsprojekt "40 Jahre TKW – Vereinsförderung mit Herz" ("TKW vereint")
Stand: August 2026 · Plattform:
www.tkw-vereint.de
Veranstalter: TKW Gebäudeservice GmbH, Adam‑Opel‑Straße 1, 64569 Nauheim ("TKW").
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an der Aktion (Einreichung, Prüfung/Freischaltung, Voting, Gewinnerermittlung, Förderung/Abwicklung).
Ziel der Aktion
TKW unterstützt gemeinnützige Vereine/Organisationen in der Region durch finanzielle Förderung konkreter Projekte. Die Öffentlichkeit stimmt im Voting über die eingereichten Projekte ab. Die Förderung erfolgt aus dem von TKW bereitgestellten Förderbudget.
Verknüpfte Dokumente
Ergänzend gelten:
- Nutzungsbedingungen der Plattform: Nutzungsbedingungen
- Spielregeln (Voting-Kurzfassung): Spielregeln
- Datenschutzhinweise: Datenschutz
Im Fall von Widersprüchen gehen diese Teilnahmebedingungen den Spielregeln vor.
Zeitplan (vorgesehen)
- Bewerbungsphase (Projekteinreichung): 01.09.2026, 08:00 Uhr bis 28.09.2026, 18:00 Uhr
- Übergangs- und Prüfphase: 28.09.2026, 18:01 Uhr bis 01.10.2026, 07:59 Uhr
- Votingphase: 01.10.2026, 08:00 Uhr bis 19.10.2026, 18:00 Uhr
- Gewinnerermittlung und Benachrichtigung: nach Abschluss und Prüfung des Votings
- Öffentliche Bekanntgabe: nach gesonderter Ankündigung durch TKW
- Preisübergabe: geplant nach Gewinnerermittlung; in der Regel zeitnah, spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Votingphase.
Während der Übergangs- und Prüfphase können keine neuen Projekte mehr eingereicht werden. TKW nutzt diesen Zeitraum insbesondere zur abschließenden Prüfung und Freischaltung der fristgerecht eingereichten Projekte.
Flexibilitätsklausel:
TKW kann die genannten Zeiträume und Abläufe aus sachlichen Gründen anpassen (z.B. zu geringe Anzahl an Einreichungen, organisatorische/technische Gründe, Maßnahmen zur Sicherung der Fairness, Missbrauchsprävention). Änderungen werden rechtzeitig auf der Plattform bekanntgegeben. TKW achtet auf eine faire Durchführung; bereits freigeschaltete Projekte werden durch Anpassungen nicht willkürlich benachteiligt.Teilnahmeberechtigung (Vereine/Organisationen)
Teilnahmeberechtigt sind Vereine/Organisationen mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit. Als Nachweis gilt insbesondere ein aktueller Freistellungsbescheid oder ein vergleichbarer behördlicher Nachweis.
Pro Verein/Organisation ist grundsätzlich nur 1 Projekt zulässig.
Teilnahmeberechtigt sind keine Privatpersonen als Projektträger.
Fördergebiet und regionaler Bezug
Die Aktion "TKW vereint" richtet sich vorrangig an gemeinnützige Vereine und Organisationen aus Nauheim, dem Kreis Groß-Gerau und dem näheren Rhein-Main-Umfeld bzw. an Projekte, die in diesem Gebiet umgesetzt werden.
Darüber hinaus können auch gemeinnützige Vereine und Organisationen aus dem erweiterten Rhein-Main-Gebiet zugelassen werden, wenn ein konkreter Bezug zu TKW besteht, insbesondere über Mitarbeitende, Kunden oder bestehende Unternehmensbeziehungen.
Über die Zulassung eines Projekts entscheidet TKW im Rahmen der Projektprüfung.
Projektvoraussetzungen
Ein Projekt muss:
- dem Gemeinwohl dienen bzw. dem Vereinszweck entsprechen,
- im regionalen Bereich gemäß Ziffer 5 umgesetzt werden bzw. einen dort beschriebenen Bezug zu TKW aufweisen,
- plausibel und nachvollziehbar beschrieben sein (Ziel, Nutzen, Ort, grober Zeitplan),
- innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage beginnen oder sich bereits in Umsetzung befinden,
- mit den vorgesehenen Förderbeträgen sinnvoll umsetzbar sein (Eigen-/Drittmittel sind möglich).
Ausschlusskriterien
Ausgeschlossen sind insbesondere Projekte/Organisationen, die:
- Parteipolitik betreiben oder politische Parteien/parteinahe Organisationen unterstützen,
- extremistische, diskriminierende, rassistische, gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst rechtswidrige Inhalte verbreiten oder verfolgen,
- primär kommerzielle oder private Zwecke bedienen,
- gegen geltendes Recht verstoßen,
- keinen ausreichenden regionalen Bezug gemäß Ziffer 5 aufweisen.
Einreichung: erforderliche Angaben und Nachweise
Für die Projekteinreichung sind mindestens erforderlich:
- Organisationsdaten (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Kontakt),
- Nachweis der Gemeinnützigkeit,
- Projektbeschreibung (Ziel, Nutzen, Projektort, grober Zeitplan),
- Angabe des voraussichtlichen Projektbudgets sowie eine kurze Kosten-/Verwendungsübersicht, aus der hervorgeht, wofür die Förderung eingesetzt werden soll,
- optional: Bild/Logo (nur wenn Nutzungsrechte vorliegen).
TKW kann im Einzelfall weitere Nachweise anfordern, soweit dies zur Prüfung erforderlich ist.
Prüfung, Zulassung und Veröffentlichung
TKW prüft eingereichte Projekte insbesondere hinsichtlich:
- Gemeinnützigkeit (Nachweis),
- regionaler Bezug gemäß Ziffer 5,
- Vollständigkeit/Plausibilität,
- Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen und Ausschlusskriterien.
Entscheidung: Über Zulassung und Veröffentlichung entscheidet TKW.
Kein Anspruch: Es besteht kein Anspruch auf Zulassung, Veröffentlichung oder Förderung.
TKW kann Projekte ablehnen, entfernen oder nachträglich ausschließen, insbesondere bei fehlenden Nachweisen, Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, sachlichen Gründen oder Manipulationsverdacht.
Voting: Teilnahme, E-Mail-Verifizierung und Stimmregel
Das Voting erfolgt über die Plattform.
Für die Stimmabgabe ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Nach Abgabe der Stimme erhält der Nutzer eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach erfolgreicher Bestätigung über diesen Link wird die Stimme gewertet.
Pro Person bzw. E-Mail-Adresse ist 1 Stimme pro Kalendertag möglich. Maßgeblich ist die Systemzeit der Plattform.
Die Teilnahme am Voting ist ab 16 Jahren möglich.
Während der Votingphase werden die aktuelle Platzierung sowie der aktuelle Stimmenstand der teilnehmenden Projekte über die Bestenliste auf der Plattform angezeigt.
Förderbudget, Platzierungen und Förderbeträge
TKW stellt im Rahmen der Aktion ein Förderbudget gemäß Anlage 1 bereit (Gesamtsumme 30.000 €).
Die Förderung erfolgt als Platzierungen (Platz 1 bis Platz 20) entsprechend des Abstimmungsergebnisses (gültige Stimmen).
Die jeweiligen Förderbeträge ergeben sich aus Anlage 1. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz oder Förderbetrag besteht nicht außerhalb der dort definierten Logik.
Hinweis: Die Förderung kann aus einem Spendenanteil (zuwendungsbestätigungsfähig) und – je nach Platzierung – einem Sponsoringanteil bestehen (Details §12).
Abwicklung: Spendenanteil und Sponsoringanteil
Spendenanteil: TKW zahlt den Spendenanteil an den Verein/die Organisation aus. Der Verein stellt TKW hierzu eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) nach den gesetzlichen Vorgaben aus.
Sponsoringanteil (sofern vorgesehen): Der Sponsoringanteil ist ausschließlich zweckgebunden für Teamwear/Vereinsbekleidung zu verwenden. Voraussetzung ist, dass die Teamwear mit dem TKW-Logo bzw. nach den von TKW vorgegebenen Branding-Vorgaben gestaltet wird. Die Erstattung erfolgt gegen prüffähige Rechnung bis zur Höhe des vorgesehenen Sponsoringanteils; ein Barausgleich ist ausgeschlossen. Die Bestellung erfolgt durch den jeweiligen Verein/die jeweilige Organisation selbst. Die genauen Branding- und Freigabevorgaben werden den betreffenden Gewinnern nach der Gewinnbenachrichtigung gesondert mitgeteilt. TKW kann vor Bestellung eine Designfreigabe verlangen.
Gleichstand (Losentscheid)
Bei Stimmengleichheit auf einem relevanten Platz entscheidet ein dokumentierter Losentscheid.
Ergebnis, Benachrichtigung, Preisübergabe, Fristen
TKW informiert die Projektträger der platzierten Projekte nach Abschluss und Prüfung des Voting-Ergebnisses per E‑Mail.
Die öffentliche Bekanntgabe der Gewinner erfolgt anschließend zu einem von TKW festgelegten Zeitpunkt über die Plattform und/oder weitere Kommunikationskanäle.
Preisübergabe/öffentliche Bekanntgabe: TKW kann eine ggf. feierliche Preisübergabe oder weitere öffentliche Bekanntgabe durchführen. Der Termin wird mit den betreffenden Vereinen abgestimmt. Ein Anspruch auf eine Veranstaltungsteilnahme besteht nicht. TKW entscheidet über Ort, Zeitpunkt, Ablauf und Einladungsumfang.
Einlöse-/Abwicklungsfrist: Erforderliche Unterlagen (z.B. Bankdaten, Bestätigungen, Rechnungen) sind spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Benachrichtigung einzureichen. Bei Fristversäumnis kann der Anspruch ganz oder teilweise entfallen, sofern keine nachvollziehbaren Gründe vorliegen.
Fair Play: Manipulation, Missbrauch, Ausschluss
Unzulässig sind insbesondere:
- Mehrfachstimmabgaben bzw. die Nutzung mehrerer E-Mail-Adressen durch dieselbe Person zur Umgehung der Stimmregel
- automatisierte Stimmabgaben (Bots/Skripte),
- technische Manipulationen,
- Stimmenkauf oder Stimmen gegen Gegenleistung.
TKW kann bei Verdacht auf Missbrauch Stimmen prüfen und als ungültig werten, weitere Stimmabgaben technisch unterbinden und Projekte bei schwerwiegenden Verstößen ausschließen.. Ein Anspruch auf Zählung von Stimmen oder Förderung besteht in solchen Fällen nicht.
Kommunikation und Veröffentlichungsrechte
Vereine/Organisationen erklären sich einverstanden, dass im Rahmen der Aktion Name, Projektbeschreibung sowie ggf. Logo/Bildmaterial auf der Plattform und in der Kommunikation (z.B. Presse, Social Media, interne/öffentliche Berichte) veröffentlicht werden. Der Verein versichert, dass die erforderlichen Rechte an eingereichten Inhalten vorliegen. Details können ergänzend in den Nutzungsbedingungen geregelt sein.
Technische Verfügbarkeit / Änderungen / Abbruch
TKW übernimmt keine Garantie für eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform.
TKW kann die Aktion aus wichtigen Gründen anpassen, unterbrechen oder abbrechen (z.B. Manipulation in größerem Umfang, technische Störungen, rechtliche Gründe). Daraus entstehen keine Ansprüche auf Teilnahme oder Förderung.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Durchführung der Aktion und die Gewinnerermittlung soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Anlage 1 – Förderbudget / Platzierungen
Gesamtsumme: 30.000 €
Anlage 1 – Förderbudget / Platzierungen Platz Förderung (Spendenanteil) Sponsoringanteil* Summe 1 5.000 € 1.000 € 6.000 € 2 4.000 € 1.000 € 5.000 € 3 3.000 € 1.000 € 4.000 € 4 2.000 € 1.000 € 3.000 € 5 1.000 € 500 € 1.500 € 6 1.000 € 500 € 1.500 € 7 1.000 € 500 € 1.500 € 8 1.000 € 500 € 1.500 € 9 1.000 € 500 € 1.500 € 10 1.000 € 500 € 1.500 € 11 400 € 0 € 400 € 12 400 € 0 € 400 € 13 400 € 0 € 400 € 14 400 € 0 € 400 € 15 400 € 0 € 400 € 16 200 € 0 € 200 € 17 200 € 0 € 200 € 18 200 € 0 € 200 € 19 200 € 0 € 200 € 20 200 € 0 € 200 € *Sponsoringanteil ist zweckgebunden und setzt die Einhaltung der Branding-/Nachweisvorgaben voraus (Details in den Teilnahmebedingungen).
